Bewohner

Grundlage der Arbeit im Caritas-Wohnhaus Haus Blumenberg ist das Betreuungsmodell nach Willem Kleine Schaars. Das WKS-Modell beschreibt ein in den Niederlanden von Willem Kleine Schaars entwickeltes Modell zur Betreuung, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Im Caritas-Wohnhaus Haus Blumenberg leben derzeit 15 Bewohnerinnen und Bewohner unterschiedlichen Alters (22 - 55 Jahre) und Geschlechts.

Die Motive der Interessenten, sich für das Caritas-Wohnhaus Haus Blumenberg zu entscheiden, sind das Leben in kleinen Wohngemeinschaften, Leben in Einzelzimmern. Diese Wohnform bedeutet weniger soziale Kontrolle ohne allein zu sein. Der eigene Haushalt in einem Einfamilienhaus gibt das Gefühl, „normal“ zu leben.

Die individuelle Betreuung wird nach den Zielen und Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner ausgerichtet, wie im Individuellen Hilfeplan miteinander vereinbart. Die Mitarbeitenden bieten Hilfe zur Selbsthilfe auf dem Hintergrund eines christlichen Menschenbildes. Der Ausgangspunkt unseres Handelns sind die Bewohnerinnen und Bewohner selbst, mit ihrer Individualität, ihren Wünschen und Lebens-Ideen, ihren Stärken und ihren ganz persönlichen Bedürfnissen an Unterstützung, Begleitung und Anleitung. Wir begegnen einander mit Respekt, Achtung und Wohlwollen. Das Leben in der Gemeinschaft wird geachtet, dabei die Privatsphäre des anderen respektiert.

Das Leben im Caritas-Wohnhaus strukturiert sich in drei gemischten Wohngemeinschaften mit jeweils fünf Bewohnern. Im Mitarbeiter-Team arbeiten derzeit 7 Pädagogische Fachkräfte, 1 Hauswirtschaftskraft und 1 Haustechniker zusammen. Das Wohn-Esszimmer ist auch jeweils Gruppenraum und wird zum Verweilen, Essen und Freizeit genutzt.

Neben zweckgebundenen Kontakten bestehen teilweise auch freundschaftliche Beziehungen unter den Bewohnern.

Anforderungen/Voraussetzungen

Das Wohnangebot im Caritas-Wohnhaus Haus Blumenberg wendet sich an Menschen mit einer geistigen Behinderung ab 18 Jahren, ohne starke körperliche Einschränkungen. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollten (mit Unterstützung) in der Lage sein, alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie die Körperhygiene selbständig durchzuführen. Diese Wohnform ist für Menschen mit geistiger Behinderung geeignet, die überwiegend selbstständig leben können und Eigenverantwortung in der Bewältigung ihres Alltags übernehmen. In der Nacht kann bei Bedarf auf eine Rufbereitschaft zurückgegriffen werden.

Kosten und Finanzierung

Die Bewohner sind Selbstzahler oder die Kosten werden nach §§ 53ff SGB XII durch den Sozialhilfeträger, in der Regel den Landschaftsverband Rheinland (LVR) je nach Voraussetzungen übernommen.

Die Grundpauschale und der Investitionsbetrag betragen kalendertäglich 32,98 €, die kalendertägliche Maßnahmenpauschale (61,79 € bis 168,92 €) ist vom jeweiligen Hilfebedarf abhängig.