Bewohner

34 Bewohner arbeiten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung in den verschiedenen Kölner Stadtteilen und Bergisch Gladbach, teilweise in Teilzeit. Acht Bewohner sind Rentner. Von den 42 Bewohnern sind 20 Frauen, 22 Männer im Alter von 22 bis 69 Jahre. Die mittlere Altersgruppe, 35 bis 55 Jahre überwiegt.

Die Motive der Bewohner, sich für das Haus St. Christophorus zu entscheiden, sind vor allem die lebendige und freundliche Atmosphäre, geprägt von Respekt und Wertschätzung, und die ausschließlich vorhandenen Einzelzimmer. Der zentrale Standort im Stadtteil bietet vielfältige Möglichkeiten an Außenleben und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Aufgrund des vielfältigen Angebots sind Wahlmöglichkeiten sowohl im Kultur und Freizeitangebot gegeben, als auch bei der Wahl der Ärzte, Therapeuten etc.

Das Leben im Wohnhaus strukturiert sich in gemischten Wohngemeinschaften, um den Bewohnern einen überschaubaren sozialen Rahmen zu geben und das Zugehörigkeitsgefühl zu stärken. Insgesamt fünf Wohngemeinschaften mit acht bis 10 Bewohnern verteilen sich auf drei Ebenen. In den Gruppen arbeiten, je nach Stellenanteil, drei bis fünf Mitarbeiter.

Die Etagen sind in Organisationseinheiten zusammengefasst, deren Mitarbeiter jeweils ein Team bilden und auch gruppenübergreifend arbeiten.

Jeder Bewohner hat einen Bezugsbetreuer, der sich speziell um die Belange des Bewohners kümmert. Dazu gehören der regelmäßige Austausch und Gespräche zu Lebensgestaltung, Strategien zur Bewältigung von Alltagssituationen, Planung von Aktivitäten u.ä.

Jede Wohngemeinschaft verfügt über eine Gemeinschaftsküche und ein Wohnzimmer mit TV und Musikanlage. Die Räume sind unterschiedlich und gruppenindividuell eingerichtet und gestaltet.

Die Bewohner jeder Gruppe prägen das Gruppenleben auf unterschiedlicher Art und Weise durch ihre Persönlichkeiten. Die Wohngemeinschaften verstehen sich auch als ein Gruppenangebot. Gemeinsame Mahlzeiten, Gruppenaktivitäten u.a. werden in Gemeinschaft angeboten und unterstützt, nicht als Pflicht für den Bewohner gesehen.

Gruppenübergreifende soziale Kontakte und die Zugehörigkeit zum Wohnhaus bestehen über die Wohngemeinschaften hinaus und werden durch Veranstaltungen, sowie das werktägliche gemeinsame Mittagessen unterstützt.

Da jeder Einzelne der 42 Bewohner das Leben im Wohnhaus mit gestaltet, gibt es die unterschiedlichsten Ausprägungen von Gruppenleben, Zusammengehörigkeiten und Individualitäten. Neben der Hausordnung, die für alle Bewohner des Hauses verbindlich ist, hat jede Wohngemeinschaft ihre eigenen Absprachen.

Anforderungen/Voraussetzungen
Menschen mit einer geistigen Behinderung ab 18 Jahren, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung leben hier. Voraussetzung für eine Aufnahme ist, dass der individuelle Hilfebedarf eine stationäre Betreuung festlegt. Für den Erstkontakt sollte, wenn bereits vorhanden, der individuelle Hilfeplan mitgebracht werden. Der Interessent erhält eine Checkliste für die weiteren erforderlichen Unterlagen.

Kosten und Finanzierung
Die Bewohner sind Selbstzahler oder die Kosten werden nach §§ 53ff SGB XII durch den Sozialhilfeträger, in der Regel den Landschaftsverband Rheinland (LVR) je nach Voraussetzungen übernommen.

Die Grundpauschale und Investitionsbetrag betragen kalendertäglich 24,76 €, die kalendertägliche Maßnahmenpauschale (65,51 € bis 197,51 €) ist vom jeweiligen Hilfebedarf abhängig.

Der Tagessatz richtet sich individuell nach dem Hilfebedarf.